Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt

Anträge für Schiffsführerzeugnisse

Antrag auf Umtausch bzw. Verlängerung

Wenn Sie Inhaber eines bis zum 17. Januar 2022 ausgestellten Schiffsführerzeugnisses sind, dann können Sie das Zeugnis mit diesem Antrag (PDF, intern) in ein neues Zeugnis nach der BinSchPersV umtauschen. Diesen Antrag verwenden Sie bitte auch, wenn Ihr vor dem 17. Januar 2022 ausgestelltes Schiffsführerzeugnis demnächst abläuft.

Ein Tauglichkeitszeugnis nach Anlage 5 BinSchPersV muss dem Antrag nur beigefügt werden, wenn Sie Ihr 60. Lebensjahr bereits vollendet haben oder es in naher Zukunft vollenden werden. Das Ablaufdatum des neuen Zeugnisses wird ab dem Tag der ärztlichen Untersuchung berechnet, wenn Sie sich erst nach Ablauf des alten Zeugnisses untersuchen haben lassen. Wenn Sie sich rechtzeitig vor dem Ablauf Ihres bisherigen Zeugnisses ärztlich untersuchen lassen, wird das neue Ablaufdatum ab dem bisherigen Ablaufdatum berechnet.

WICHTIGER HINWEIS zur Bearbeitungsdauer
Bitte planen Sie für die Bearbeitung Ihres Antrages auf Umtausch bzw. Verlängerung bis zu drei Monate ein. Ihr Antrag muss daher mit allen erforderlichen Unterlagen drei Monate vor dem Ablaufdatum des aktuellen Zeugnisses bei uns eingegangen sein. Nur dann ist eine rechtzeitige Ausstellung des neuen Zeugnisses möglich.

Selbstverständlich werden wir uns weiterhin bemühen, die Bearbeitungszeit kürzer zu halten.

Bitte beachten Sie, dass es der Verantwortung des Zeugnisinhabers obliegt, jederzeit im Besitz eines gültigen Schiffsführerzeugnisses zu sein! Es gibt keine 3-monatige Karenzzeit mehr. Ist das Ablaufdatum des Zeugnisses erreicht, ohne dass Sie im Besitz eines neuen Zeugnisses sind, dürfen Sie ein Schiff nicht mehr führen.

Antrag auf Zulassung zur Patentprüfung

Der Antrag auf Zulassung zur Patentprüfung (PDF, intern) steht hier zur Verfügung. Bitte übersenden Sie den ausgefüllten Antrag an den von Ihnen angegebenen Prüfungsstandort des Erstwunsches. Die entsprechenden Kontaktdaten (PDF, intern) finden Sie hier. Sie können dieses PDF-Dokument elektronisch ausfüllen und dieses mit den erforderlichen Nachweisen per E-Mail an den Prüfungsstandort übersenden. Eine eigenhändige Unterschrift ist nicht erforderlich. Sie können den Antrag natürlich auch ausdrucken, ausfüllen und postalisch übersenden.

Wenn Sie ein Unionspatent erwerben möchten, dann fügen Sie dem Antrag bitte in jedem Fall folgende Unterlagen bei:

  • Tauglichkeitszeugnis nach Anlage 5 BinSchPersV (im Original und daher ausschließlich postalisch!),
  • Nachweis über die erforderlichen Fahrzeiten (Kopie/Scan des Schifferdienstbuches),
  • Sprechfunkzeugnis (als Kopie/Scan),
  • Lichtbild (in digitaler Form im Dateiformat JPG und 413 x 532 Pixeln, maximale Größe 5 MB).

Bitte beantragen Sie zudem ein Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (§ 30 Absatz 5 Bundeszentralregistergesetz) bei Ihrer örtlichen Meldebehörde oder auch online. Bitte geben Sie bei der Beantragung als Geschäftszeichen bzw. Verwendungszweck "Anmeldung Patentprüfung" und den gewünschten Erstwunsch für den Prüfungsstandort an, also beispielsweise "Anmeldung Patentprüfung Bonn". Bitte geben Sie zudem als Empfänger (statt einer Abkürzung) stets unseren ausformulierten Behördennamen an, also "Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt".

Antrag auf Zulassung zur Prüfung für eine besondere Berechtigung

Der Antrag auf Zulassung zur Prüfung für eine besondere Berechtigung (PDF, intern) steht hier zur Verfügung. Bitte übersenden Sie den ausgefüllten Antrag an den von Ihnen angegebenen Prüfungsstandort des Erstwunsches. Die entsprechenden Kontaktdaten (PDF, intern) finden Sie hier. Sie können dieses PDF-Dokument elektronisch ausfüllen und dieses mit den erforderlichen Nachweisen per E-Mail an den Prüfungsstandort übersenden. Eine eigenhändige Unterschrift ist nicht erforderlich. Sie können den Antrag natürlich auch ausdrucken, ausfüllen und postalisch übersenden.

Wenn Sie die besondere Berechtigung Radar erwerben möchten, dann fügen Sie dem Antrag bitte in jedem Fall folgende Unterlagen bei:

  • Identitätsnachweis (Reisepass/Personalausweis)
  • Schiffsführerzeugnis oder Sportbootführerschein
  • Sprechfunkzeugnis
  • Passbild (nur, wenn Sie noch kein neues Unions- oder Rheinpatent besitzen)

Es genügen zunächst Kopien bzw. Scans aller erforderlichen Dokumente. Die Originaldokumente werden bei Bedarf nachgefordert.

Wenn Sie die besondere Berechtigung für eine Risikostrecke erwerben möchten, dann benötigen wir folgende Unterlagen:

  • Identitätsnachweis (Reisepass/Personalausweis)
  • Schiffsführerzeugnis
  • Passbild (nur, wenn Sie noch kein neues Unions- oder Rheinpatent besitzen)
  • Nachweis der Streckenfahrten durch ein Schifferdienstbuch

Auch hier genügen zunächst Kopien bzw. Scans von allen erforderlichen Dokumenten. Zur Überprüfung Ihrer Streckenfahrten bringen Sie bitte in jedem Fall zusätzlich Ihr Schifferdienstbuch zum Prüfungstermin mit.

Stand: 31. Mai 2023