Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt

Befähigungsnachweise der Besatzung auf Einstiegs- und Betriebsebene

Hier finden Sie Informationen über Schifferdienstbücher sowie über die darin einzutragenden Qualifikationen Decksmann, Leichtmatrose, Matrose, Bootsmann, Steuermann, Maschinist und Maschinenkundiger.

Gültigkeit und Umtausch von bis zum 17. Januar 2022 ausgestellten Qualifikationen

Informationen über Weitergeltung von vor Januar 2022 ausgestellten Zeugnissen sowie über den Umtausch dieser Zeugnisse (Interner Link) in neue EU-Qualifikationen

Schifferdienstbuch

Alle Besatzungsmitglieder die über kein in Deutschland gültiges Schiffsführerzeugnis verfügen, müssen im Besitz eines Schifferdienstbuches mit einer darin eingetragenen Qualifikation sein. Das Schifferdienstbuch ist an Bord mitzuführen und dient sowohl als Nachweis der Qualifikation des Besatzungsmitgliedes als auch zum Nachweis der Fahrzeiten zur Erlangung einer höheren Qualifikation.

Damit die in das Schifferdienstbuch eingetragenen Fahrzeiten angerechnet werden können, müssen diese von einem Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt validiert worden sein. Dies kann nur für solche Fahrtage erfolgen, die höchstens 15 Monate zurückliegen.

Schifferdienstbücher werden auf Antrag (PDF, intern) von den Wasserstraßen- und Schifffahrtsämtern (Externer Link) ausgestellt. Sofern Sie den Antrag elektronisch übersenden, muss dieser nicht eigenhändig unterschrieben werden.

Bitte fügen Sie dem Antrag (sofern bereits vorhanden) Ihr Schifferdienstbuch sowie einen Identitätsnachweis (z. B. Personalausweis oder Reisepass) bei. Zudem werden alle Unterlagen benötigt, die zum Nachweis der entsprechenden Erteilungsvoraussetzungen nötig sind. Dies sind in der Regel folgende Unterlagen:

  • Tauglichkeitszeugnis nach Anlage 5 BinSchPersV (PDF, intern) im Original (kein Scan und keine Kopie!), wenn Sie erstmalig eine Qualifikation in der Binnenschifffahrt beantragen oder bereits das 60. Lebensjahr vollendet haben

  • Für die Qualifikation des Decksmanns:
    Teilnahmebescheinigung an einer grundlegenden Sicherheitsausbildung (im Original!)

  • Für die Qualifikation des Leichtmatrosen:
    Kopie/Scan Ihres Ausbildungsvertrages

  • Für die Qualifikation des Matrosen:
    • Zeugnis über das Bestehen der sogenannten Matrosenprüfung bei der IHK im Original oder
    • Bescheinigung der Industrie- und Handelskammer über mindestens ausreichende Leistungen in Teil 1 der Abschlussprüfung der Berufsausbildung zum Binnenschiffer und Binnenschifferin oder zum Binnenschifffahrtskapitän und Binnenschifffahrtskapitänin

  • Für die Qualifikation des Steuermanns:
    ein UBI-Funkzeugnis

  • Für die Qualifikation des Maschinenkundigen:
    Statt eines Tauglichkeitszeugnisses nach Anlage 5 (siehe erster Punkt) ist das Tauglichkeitszeugnis der Anlage 6 BinSchPersV (PDF, intern) beizufügen; zudem ein Nachweis der erforderlichen Kenntnisse nach § 34 Absatz 3 BinSchPersV

  • Falls Ihr Schifferdienstbuch abhandengekommen ist:
    Ausgefüllte und unterschriebene Verlustanzeige (PDF, intern) im Original

Bitte beachten Sie:
Wenn Sie Ihren Antrag postalisch an das Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt senden und Sie Ihr Schifferdienstbuch beifügen, dann können Sie für die Zeit der Bearbeitung des Antrags nicht als Teil der Mindestbesatzung auf einem Binnenschiff tätig sein, da Sie Ihre Qualifikation jederzeit mit Ihrem Schifferdienstbuch nachweisen können müssen.

Anrechnung von Fahrzeiten aus der Binnenschiffer-Ausbildung

Wenn Sie die Berufsausbildung zum Binnenschiffer erfolgreich abgeschlossen haben, bedenken Sie bitte, dass Sie für die Qualifikation der Boots- oder Steuerleute zusätzlich Fahrzeiten erbringen müssen. Die Fahrzeiten (Interner Link) sind in der Regel während der Ausbildung zu erbringen. Nur ausnahmsweise können z.B. Berufsschultage als Fahrzeiten angerechnet werden.

Nachweis der medizinischen Tauglichkeit

Sofern Sie zum ersten Mal eine Besatzungsqualifikation in der Binnenschifffahrt erwerben möchten, oder wenn Sie über 60 Jahre alt sind und eine solche Qualifikation verlängern oder umtauschen möchten, müssen Sie Ihre medizinische Tauglichkeit (Interner Link) nachweisen.

Grundlegende Sicherheitsausbildung

Um die Qualifikation als Decksmann erwerben zu können bzw. um an Bord tätig sein zu können, benötigen Sie eine sogenannte grundlegende Sicherheitsausbildung (Interner Link).

Verwaltungsprüfung zum Matrosen

Die Qualifikation des Matrosen und höher kann künftig nur noch erreicht werden, wenn entweder die Berufsausbildung zum Binnenschiffer erfolgreich abgeschlossen wurde oder die sogenannte "behördliche Befähigungsprüfung zur Betriebsebene" (sogenannte Matrosenprüfung) (Interner Link) bestanden wurde.

Unterschiede zwischen ZKR- und EU-Schifferdienstbüchern

Seit dem 14. April 2023 ist in Deutschland die neue RheinSchPersV (Interner Link) in Kraft getreten. Seit diesem Tag können auch wieder ZKR-Schifferdienstbücher mit entsprechenden ZKR-Qualifikationen ausgestellt werden.

Beachten Sie, dass für deren Erteilung exakt die gleichen Voraussetzungen gelten, wie für die bereits seit dem 18. Januar 2022 in Deutschland ausgestellten EU-Schifferdienstbücher und -Qualifikationen (vgl. hierzu oben den Abschnitt „Schifferdienstbuch“). Gemäß der neuen RheinSchPersV gelten alle EU-Schifferdienstbücher mit ihren eingetragenen Qualifikationen auf dem gesamten ZKR-Rhein, also auch in der Schweiz. Einen detaillierten Vergleich finden Sie in der Übersicht Vergleich ZKR- und EU-Zeugnisse (PDF, intern).

Falls Sie die Ausstellung eines ZKR-Schifferdienstbuchs oder die Eintragung einer ZKR-Qualifikation wünschen, geben Sie dies bitte ausdrücklich bei der Antragsstellung an.

Maschinenpersonal

Auf bestimmten Fahrzeugen muss sogenanntes Maschinenpersonal vorhanden sein. Folgende Erwerbsvoraussetzungen (Interner Link) um die Qualifikation des Maschinenkundigen erwerben zu können, müssen erfüllt werden.

Berufsqualifikationsfeststellung für Matrosen

Matrosen, die einen ausländischen Berufsabschluss vorweisen können, haben durch die Anwendung des Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes (Interner Link) die Möglichkeit ihre Berufsqualifikation durch die Überprüfung der Gleichwertigkeit für die Fahrt auf deutschen Binnengewässern anerkennen zu lassen.

Stand: 26. Juli 2023