Elektronischer Wasserstraßen-Informationsservice (ELWIS)

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Inhalt: Zentralstelle Schiffsuntersuchungskommission/Schiffseichamt (ZSUK) bei der Wasser- und Schifffahrtsdirektion Südwest

Allgemeines

Die Aufgaben der Zentralstelle Schiffsuntersuchungskommission/Schiffseichamt (ZSUK) sind vergleichbar mit denen des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) und des Technischen Überwachungs-Vereins (TÜV) im Straßenverkehr.

Die ZSUK ist 1996 durch die Zusammenführung der bis dahin 11 selbstständigen Untersuchungskommissionen entstanden und hat ihre Zentrale in Mainz bei der Wasser- und Schifffahrtsdirektion Südwest für Leitung, Koordinierung, Verwaltung und Beantwortung besonderer fachlicher Fragen.

Die fünf Außenstellen bestehen aus je ca. zwei Untersuchungskommissionen und einer Einheit für die Schiffseichung.

Die Aufgabenerledigung geschieht "vor Ort" durch eigenes Personal für die gesetzlich zugewiesenen Kernaufgaben mit umfangreicher Hinzuziehung von externen Sachverständigen.

Eine dieser zentralen Aufgaben ist die Erteilung der Erlaubnis zur Fahrt auf den Bundeswasserstraßen und die Erstellung bzw. Erteilung der Verkehrszulassungen.

Weitere Aufgaben bzw. Hinweise, wenn z. B. eine Fahrerlaubnis (Schiffsattest) beantragt wird, sind in einem Leitfaden zusammengefasst, in dem die verschiedenen Aufgabenbereiche unterteilt sind.

Nicht zuständig ist die ZSUK für die Ausstellung von Patenten oder des Schiffssicherheitszeugnisses. In einer Übersicht werden die jeweiligen Ansprechpartner benannt.


Untersuchung / Eichung

Eine wichtige Aufgabe der ZSUK besteht in der Mitarbeit auf nationaler und internationaler Ebene an der Erstellung und Fortschreibung von Rechtsvorschriften über Untersuchung, Zulassung und Eichung von Binnenschiffen sowie dem Transport gefährlicher Güter im Rahmen der Zentralkommission für die Rheinschifffahrt (ZKR), der Europäischen Union (EU) und der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (ECE) in Genf.

Anträge

Zur Feststellung der Anforderungen an Bau, Ausrüstung, Einrichtung und Besatzung von Fahrzeugen, schwimmenden Anlagen und Schwimmkörpern muss ein Antrag auf Untersuchung bei der Untersuchungskommission gestellt werden.

Bei Schiffen, die zur Beförderung von Gütern bestimmt sind, wird die Wasserverdrängung bei bestimmten Schwimmebenen und die größte Tragfähigkeit festgestellt. Bei Schiffen, die nicht zur Beförderung von Gütern bestimmt sind, wird die Wasserverdrängung in der Schwimmebene der größten Eintauchung festgestellt. Hierfür wird ein Antrag auf Eichung benötigt.

Wasserfahrzeuge, die für Sport- und Erholungszwecke verwendet werden (Sportboote) werden dem Sportboot-Eichverfahren unterzogen.


Beförderung gefährlicher Güter

Die Voraussetzungen, unter denen gefährliche Güter auf den Binnenwasserstraßen befördert werden dürfen, regelt die Verordnung über die Beförderung gefährlicher Güter auf Binnenwasserstraßen (ADN). Darin werden die technischen und betrieblichen Sicherheitsanforderungen für die Zulassung und den Betrieb von Binnenschiffen geregelt.


Zentrale Binnenschiffsbestands-Datei

Seit 1999 ist der ZSUK die Zentrale Binnenschiffsbestands-Datei (ZBBD) mit den Aufgaben zentrale Datenerfassung für die deutsche Binnenflotte und Prüfung und Beurkundung der Zugehörigkeit zur Rheinschifffahrt zugeordnet. Darüber hinaus werden die Daten zur Fortschreibung der deutschen Binnenflotte statistisch erfasst und ausgewertet.

See- und Binnenschiffe, die berechtigt oder verpflichtet sind, die deutsche Bundesflagge zu führen, werden in das deutsche Schiffsregister eingetragen und dort in getrennten Registern geführt (Binnenschiffsregister, Seeschiffsregister). Die Schiffsregister werden von dem Amtsbezirk geführt, in dessen Registerbezirk sich der Heimathafen oder der Heimatort des Schiffes befindet. Der Schiffsregistereintrag dient zum Nachweis, wer Eigentümer ist. Als Grundlage dient die Schiffsregisterordnung (SchRegO).

Die in Deutschland zuständigen Amtsgerichte mit Schiffsregister (Binnen- und Seeschiffsregister) sind in einer alphabetischen Liste zusammengefasst.