Inhalt: Sonstige, vom örtlichen Bereich abhängige Verkehrsvorschriften
Aufgrund der Verordnung zur Übertragung von Befugnissen zum Erlassen von Rechtsverordnungen im Bereich der Binnenschifffahrt werden Wasser- und Schifffahrtsdirektionen vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung ermächtigt, Verordnungen in ihrem Zuständigkeitsbereich zu erlassen.
Die Wasser- und Schifffahrtsdirektion Mitte wird ermächtigt, für die Eder- und Diemeltalsperre Rechtsverordnungen zu erlassen.
Die Wasser- und Schifffahrtsdirektion Südwest wird ermächtigt, die Entgelte für die Leistungen der Binnenlotsen auf der Bundeswasserstraße Rhein oberhalb Mannheim/Ludwigshafen im Benehmen mit den beteiligten Ländern und nach Anhörung der beteiligten Verbände der Binnenschifffahrt sowie von Vertretern der beteiligten Lotsen festzusetzen.
