Elektronischer Wasserstraßen-Informationsservice (ELWIS)

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Inhalt: Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung (SeeSchStrO)

in der Fassung vom 22. Oktober 1998 (BGBl. I Seite 3209) mit den Bekanntmachungen der Wasser- und Schifffahrtsdirektionen Nordwest und Nord

geändert durch

zuletzt geändert durch Artikel 2 Absatz 127 des Gesetzes zur Änderung von Vorschriften über Verkündung und Bekanntmachungen sowie der Zivilprozessordnung, des Gesetzes betreffend die Einführung der Zivilprozessordnung und der Abgabenordnung vom 22. Dezember 2011 (BGBl. I Seite 3044).


Die SeeSchStrO wird durch die folgenden Merkmale gekennzeichnet:


Bekanntmachungen der Wasser- und Schifffahrtsdirektionen

Nordwest vom 07. Oktober 1998 (BAnz. 203/98 Seite 15531)
zuletzt geändert am 10. Oktober 2008 (BAnz. 158/08 Seite 3730)

Nord vom 20. März 2007 (BAnz. Nummer 89a vom 12. Mai 2007, Seite 5495)

zuletzt geändert durch die Bekanntmachung vom 06. Juni 2011 (eBanz AT73 2011 B1)

Die von den Wasser- und Schifffahrtsdirektionen Nord und Nordwest erlassenen Bekanntmachungen zur SeeSchStrO enthalten ergänzende örtliche oder sachliche Merkmale, die die allgemeinen Verkehrsvorschriften ausfüllen, und zwar in den Fällen, in denen eine Konkretisierung vom Verordnungsgeber durch Bezugnahme auf bekannt gemachte Ergänzungen für nötig erachtet wird, weil diese häufigen änderungen unterliegen.

Die Bekanntmachungen der Wasser- und Schifffahrtsdirektionen sind unter den betreffenden Paragrafen der SeeSchStrO in der Reihenfolge der Seegebiete und Wasserstraßen von der Nordsee über den Nord-Ostsee-Kanal nach der Ostsee aufgeführt und zur Unterscheidung jeweils in roter Schrift eingearbeitet.


Die Bekanntmachungen der WSDn Nordwest und Nord sind unter den betreffenden Paragrafen in der Reihenfolge der Seegebiete und Wasserstraßen von der Nordsee über den Nord-Ostsee-Kanal nach der Ostsee aufgeführt und zur Unterscheidung jeweils in roter Schrift eingearbeitet.


Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung (SeeSchStrO)

Erster Abschnitt Allgemeine Bestimmungen (§ 1 bis § 7)

Zweiter Abschnitt Sichtzeichen und Schallsignale der Fahrzeuge (§ 8 bis § 18)

Dritter Abschnitt Schallsignale der Fahrzeuge (§ 19 und § 20)

Vierter Abschnitt Fahrregeln (§ 21 bis § 31)

Fünfter Abschnitt Ruhender Verkehr (§ 32 bis § 36)

Sechster Abschnitt Sonstige Vorschriften (§ 37 bis § 40)

Siebenter Abschnitt Ergänzende Vorschriften für den Nord-Ostsee-Kanal (§ 41 bis § 54)

Achter Abschnitt Aufgaben und Zuständigkeiten der Behörden der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (§ 55 bis § 60)

Neunter Abschnitt Bußgeld- und Schlussvorschriften (§ 61 und § 62)


Anlagen


zum Download der deutschen Version der SeeSchStrO

zum Download der englischen Version der SeeSchStrO