Elektronischer Wasserstraßen-Informationsservice (ELWIS)

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Inhalt: Befahrensregelungen in Nationalparken und Naturschutzgebieten

Zum Schutz der Tierwelt wird das Befahren der Bundeswasserstraßen mit Wasserfahrzeugen, Sportfahrzeugen und Wassersportgeräten in den Nationalparken

nach der Verordnung über das Befahren der Bundeswasserstraßen in Nationalparken im Bereich der Nordsee (NPNordSBefV) geregelt.


Das Befahren der Bundeswasserstraßen mit Wasserfahrzeugen, Sportfahrzeugen oder Wassersportgeräten und der Betrieb von ferngesteuerten Schiffsmodellen in dem

wird zum Schutz der Tier- und Pflanzenwelt nach der Verordnung über das Befahren der Bundeswasserstraßen in Nationalparken und Naturschutzgebieten im Bereich der Küste von Mecklenburg-Vorpommern
(Befahrensregelungsverordnung Küstenbereich Mecklenburg-Vorpommern (NPBefVMVK)
geregelt.