Inhalt: Befahrensregelungen in Nationalparken und Naturschutzgebieten
Zum Schutz der Tierwelt wird das Befahren der Bundeswasserstraßen mit Wasserfahrzeugen, Sportfahrzeugen und Wassersportgeräten in den Nationalparken
- Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer
- Hamburgisches Wattenmeer
- Niedersächsisches Wattenmeer
nach der Verordnung über das Befahren der Bundeswasserstraßen in Nationalparken im Bereich der Nordsee (NPNordSBefV) geregelt.
Das Befahren der Bundeswasserstraßen mit Wasserfahrzeugen, Sportfahrzeugen oder Wassersportgeräten und der Betrieb von ferngesteuerten Schiffsmodellen in dem
- Nationalpark "Vorpommersche Boddenlandschaft"
- Nationalpark "Jasmund"
- Biosphärenreservat "Südost-Rügen", Schutzzonen I und II,
wird zum Schutz der Tier- und Pflanzenwelt nach der Verordnung über das Befahren der Bundeswasserstraßen in Nationalparken und Naturschutzgebieten im Bereich der Küste von Mecklenburg-Vorpommern
(Befahrensregelungsverordnung Küstenbereich Mecklenburg-Vorpommern (NPBefVMVK) geregelt.
