Inhalt: Patente
Die Patent- bzw. Führerscheinpflicht gilt gleichermaßen für die Berufsschifffahrt als auch für die Sportschifffahrt.
Wer auf einer Wasserstraße ein Fahrzeug (Binnen oder See) eigenverantwortlich als Schiffsführer oder Bootsführer steuern will, bedarf eines Patentes oder einer Fahrerlaubnis. Die Patente und Fahrerlaubnisse werden nach einer Prüfung erteilt, die von den Wasser-und Schifffahrtsdirektionen durchgeführt werden. Die Prüfungstermine für den Erwerb von Rheinpatenten, Befähigungsnachweisen in der Binnenschifffahrt, ADN-Bescheinigungen und Radarpatenten werden bei Bedarf festgesetzt.
Auf Fahrzeugen der Berufsschifffahrt und in der Sportschifffahrt dürfen Schiffsfunkstellen nur von Personen bedient oder beaufsichtigt werden, die Inhaber eines speziellen Sprechfunkzeugnisses sind.
