Elektronischer Wasserstraßen-Informationsservice (ELWIS)

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Inhalt: Sprechfunkzeugnisse

Das UKW-Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk (UBI) berechtigt den Inhaber, eine Schiffsfunkstelle (Berufsschifffahrt und Sportschiffahrt) zu bedienen oder zu beaufsichtigen und am Binnenschifffahrtsfunk auf Binnenschifffahrtsstraßen und Seeschifffahrtsstraßen binnenwärts der Grenze der Seefahrt teilzunehmen.


Das Beschränkt Gültige Funkbetriebszeugnis (SRC) berechtigt zur Ausübung des Seefunkdienstes bei Sprech-Seefunkstellen für UKW und Funkeinrichtungen des Seenot- und Sicherheitsfunksystems (GMDSS) für UKW auf Sportfahrzeugen.


Das Allgemeine Funkbetriebszeugnis (LRC) berechtigt zur uneingeschränkten Ausübung des Seefunkdienstes bei Sprech-Seefunkstellen, Schiffs-Erdfunkstellen und Funkeinrichtungen im weltweiten Seenot- und Sicherheitsfunksystem (GMDSS) auf Sportfahrzeugen.


Zuständig für die Prüfungen und für die Erteilung des UKW-Sprechfunkzeugnisses UBI ist die Fachstelle der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung für Verkehrstechniken (FVT) in Koblenz.

Für alle aufgeführten Sprechfunkzeugnisse sind für die Prüfungen und für die Erteilungen der Deutsche Motoryachtverband e.V. (DMYV) und der Deutsche Segler-Verband e.V. (DSV) zuständig.


Für den Funkverkehr in der Binnenschifffahrt wurden vom Binnenverkehrsausschuss der Wirtschaftskommission für Europa einheitliche UN/ECE-Redewendungen erstellt, die die Sicherheit der Schifffahrt und das Führen von Schiffen verbessern sollen. Die Redewendungen sollen außerdem den Binnenschiffern helfen, auftretende Sprachschwierigkeiten außerhalb ihres Heimatstaates in den entsprechenden Verkehrskreisen im internationalen Binnenschiffsverkehr zu überwinden.