Elektronischer Wasserstraßen-Informationsservice (ELWIS)

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Inhalt: Sportbootführerscheine - Befähigungsnachweise für die Sportschifffahrt auf Binnen- und Seeschifffahrtsstraßen

Grundlage für die Erteilung der Sportbootführerscheine sind die Sportbootführerscheinverordnung-Binnen, die Sportbootführerscheinverordnung-See und die Sportseeschifferscheinverordnung.


Führerscheine

Die erforderlichen Führerscheine sind abhängig von der Schiffslänge und dem Fahrtgebiet sowie der jeweiligen lokalen Gültigkeit.

Mit der Zulassung zur Prüfung, der Prüfabnahme sowie der Erteilung der obigen Befähigungsnachweise sind die beiden Verbände Deutscher Motoryachtverband e.V. (DMYV) und Deutscher Segler-Verband e.V. (DSV) durch das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) beauftragt worden.


Die Fragen- und Antwortenkataloge zu den amtlichen Sportbootführerscheinen-Binnen und -See bzw. zum Sportküstenschifferschein befinden sich in der Rubrik Freizeitschifffahrt und stehen dort als PDF-Datei zum Downloaden zur Verfügung.


Neben diesen Sportbootführerscheinen existieren - insbesondere für die Binnenschifffahrtsstraßen - noch eine Vielzahl von alten, nationalen Führerscheinen, die nach wie vor in dem erteilten Umfang weitergelten, so z. B.

Eine Umschreibung dieser alten Führerscheine in den (aktuellen) Sportbootführerschein-Binnen ist für Fahrten auf den Bundeswasserstraßen nicht erforderlich. Ein Umtausch ist jedoch zu empfehlen bzw. zwingend, sofern Reisen mit einem Sportboot in die europäischen Nachbarländer unternommen werden.

Für eine evtl. Umschreibung von Sportbootführerscheinen wenden Sie sich bitte an die dafür zuständigen Verbände:


Sportschifferzeugnis - Sportpatent

Für das Führen von Sportfahrzeugen (mit Antriebsmaschine oder unter Segel) mit einer Länge von 15 m bis weniger als 25 m ist auf allen Binnenschifffahrtsstraßen des Bundes ein Sportschifferzeugnis nach der Binnenschifferpatentverordnung erforderlich. Für Sportfahrzeuge ab 25 m bis 35 m Länge ist außerdem das Schifferpatent C erforderlich. Für die Erteilung des Sportschifferzeugnisses sind alle Wasser- und Schifffahrtsdirektionen zuständig.

Zur besseren Information über die Prüfungen für das Sportschifferzeugnis E nach der Binnenschifferpatentverordnung wird der Fragenkatalog für Prüfungen nach der Binnenschifferpatentverordnung entsprechend der Anlage 11 BinSchPatentV zur Verfügung gestellt.

Auf dem Rhein ist für das Führen von Sportfahrzeugen (mit Antriebsmaschine oder unter Segel) mit einer Länge von 15 m bis weniger als 25 m ein Sportpatent nach der Rheinpatentverordnung erforderlich. Für Sportfahrzeuge ab 25 m bis 35 m Länge ist das Kleine Patent erforderlich. Das Sportpatent für den Rhein wird von den Wasser- und Schifffahrtsdirektionen West (Münster), Südwest (Mainz) und Süd (Würzburg) nach Ablegung einer Prüfung erteilt.