Elektronischer Wasserstraßen-Informationsservice (ELWIS)

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Inhalt: Sonderregelungen für Sportfahrzeuge unter Segel

Für Sportfahrzeuge unter Segel (einschließlich Segelsurfbretter), deren Segelfläche mehr als 3 beträgt, ist auf den Binnenschifffahrtsstraßen des Bundes im Bereich des Landes Berlin (außer Zeuthener See und Dämeritzsee) eine Fahrerlaubnis (Sportbootführerschein-Binnen unter Segel/als Segelsurfbrett) erforderlich.

Darüber hinaus gilt diese Fahrerlaubnispflicht auch auf den im Land Brandenburg gelegenen Teilen der

Die von Wassersportschulen ausgestellten Surfscheine (z. B. Surfcard, Windsurfing Grundschein, Basic Windsurfing Certificate u. a.) berechtigen nicht, Surfbretter auf den o. g. Binnenschifffahrtsstraßen zu führen. Zum Surfen auf diesen Wasserstraßen ist der Sportbootführerschein-Binnen mit der Berechtigung "Segelsurfbrett" erforderlich.