Inhalt: Sonderregelungen für Sportfahrzeuge unter Segel
Für Sportfahrzeuge unter Segel (einschließlich Segelsurfbretter), deren Segelfläche mehr als 3 m² beträgt, ist auf den Binnenschifffahrtsstraßen des Bundes im Bereich des Landes Berlin (außer Zeuthener See und Dämeritzsee) eine Fahrerlaubnis (Sportbootführerschein-Binnen unter Segel/als Segelsurfbrett) erforderlich.
Darüber hinaus gilt diese Fahrerlaubnispflicht auch auf den im Land Brandenburg gelegenen Teilen der
- Unteren Havel-Wasserstraße von der Nordspitze der Pfaueninsel bis km 16,4 sowie auf der
- Havel-Oder-Wasserstraße von km 6,4 bis km 10,2 einschließlich Nieder Neuendorfer See.
Die von Wassersportschulen ausgestellten Surfscheine (z. B. Surfcard, Windsurfing Grundschein, Basic Windsurfing Certificate u. a.) berechtigen nicht, Surfbretter auf den o. g. Binnenschifffahrtsstraßen zu führen. Zum Surfen auf diesen Wasserstraßen ist der Sportbootführerschein-Binnen mit der Berechtigung "Segelsurfbrett" erforderlich.
