Inhalt: Zweiter Teil - Sonderbestimmungen für einzelne Strecken
Kapitel 9 bis Kapitel 14
Anordnungen vorübergehender Art
Anordnungen vorübergehender Art ändern und ergänzen den Text der Verordnung und gehen diesem während ihrer Geltungsdauer vor.
Die Anordnungen vorübergehender Art sind jeweils in roter Schrift eingearbeitet.
Kapitel 9 Besondere Regeln für die Fahrt und das Stillliegen
Kapitel 10 Beschränkung der Schifffahrt bei Hochwasser und bei Niedrigwasser
Kapitel 11 Höchstabmessungen der Fahrzeuge, Schubverbände und sonstiger Fahrzeugzusammenstellungen
Kapitel 12 Stromstrecken mit Meldepflicht oder mit Wahrschauregelung
Kapitel 13 Besondere Bestimmungen für den Verkehr der Kanalpenichen auf der Strecke Basel bis Schleusen Iffezheim
Kapitel 14 Vorschriften für die Reeden auf dem Rhein
