Inhalt: Anlagen
Anordnungen vorübergehender Art
Anordungen vorübergehender Art ändern und ergänzen den Text der Verordnung und gehen diesem während ihrer Geltungsdauer vor.
Anlage 1
Unterscheidungsbuchstabe oder -buchstabengruppe des Landes, in welchem der Heimat- oder Registerort der Fahrzeuge liegt
Anlage 2
(ohne Inhalt)
Anlage 3
Bezeichnung der Fahrzeuge
Anlage 4
(ohne Inhalt)
Anlage 5
(ohne Inhalt)
Anlage 6
Schallzeichen
Anlage 7
Schifffahrtszeichen
Anlage 8
Bezeichnung der Wasserstraße
Anlage 9
(ohne Inhalt)
Anlage 10
Muster für das Ölkontrollbuch
Anlage 11
(ohne Inhalt)
Anlage 12
(ohne Inhalt)
