Elektronischer Wasserstraßen-Informationsservice (ELWIS)

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Inhalt: Anlage 8: Bezeichnung der Wasserstraße

I. Allgemeines

1. Schifffahrtszeichen

Schifffahrtszeichen zur Bezeichnung der Wasserstraße, der Fahrrinne und von gefährlichen Stellen und Hindernissen im und am Fahrwasser werden nicht durchgehend gesetzt.

Ein schwimmendes Schifffahrtszeichen wird etwa 5 m außerhalb der zu bezeichnenden Begrenzungen verankert.

Eine Buhne oder ein Parallelwerk kann durch ein schwimmendes oder festes Schifffahrtszeichen bezeichnet sein. Dieses ist im Allgemeinen vor, zwischen oder auf dem Buhnenkopf und Parallelwerk angebracht.

Von einem Schifffahrtszeichen muss ein ausreichender Abstand gehalten werden, da sonst Gefahr besteht, zu raken oder aufzulaufen.

Ein Schifffahrtszeichen kann mit Taktfeuer ergänzt werden.

Trotz aller Vorsichtsmaßnahmen der zuständigen Behörde kann es zur Beeinträchtigung eines Schifffahrtszeichens kommen; eine Tonne kann versenkt oder abgetrieben werden, ein Feuer kann durch äußere Einwirkungen zum Erlöschen kommen. Bei Hochwasser oder Eisgang kann die Betonnung vorübergehend eingezogen werden. Den Schifffahrttreibenden obliegt es, bei der Benutzung der Schifffahrtszeichen diese Risiken zu beachten.


2. Begriffe

Feuer:
Licht mit Kennung, das der Befeuerung dient.

Festfeuer:
Ununterbrochene Lichterscheinung von gleichbleibender Stärke und Farbe.

Taktfeuer:
Ein in kennzeichnendem Rhythmus aufleuchtendes Feuer mit regelmäßiger Wiederkehr.

Es werden verwendet:

Ein Funkelfeuer wird mit 60 Lichterscheinungen/Minute und ein schnelles Funkelfeuer mit 100 bis 120 Lichterscheinungen/Minute ausgesendet. Ein Blink wird als Lichterscheinung von mehr als zwei Sekunden Dauer sichtbar.

Ein Feuer mit Einzelunterbrechung oder Einzelblitzen und mit Gruppen von drei Unterbrechungen oder drei Blitzen wird als Feuer mit ungerader Kennung bezeichnet. Ein Feuer mit Gruppen von zwei und vier Unterbrechungen oder Blitzen wird als Feuer mit gerader Kennung bezeichnet.


II. Bezeichnung der Fahrrinne

1. Rechte Seite

Bezeichnung der Fahrrinne - Rechte Seite
Bild 1

Farbe: rot
Form: Stumpftonne, Tonne mit Toppzeichen, Leuchttonne, Schwimmstange (Spiere)
Toppzeichen (wenn vorhanden): roter Zylinder (in der Regel als Radarreflektor)
Feuer (wenn vorhanden): rotes Taktfeuer


2. Linke Seite

Bezeichnung der Fahrrinne - Linke Seite
Bild 2

Farbe: grün
Form: Spitztonne, Tonne mit Toppzeichen, Leuchttonne, Schwimmstange (Spiere)
Toppzeichen (wenn vorhanden): grüner Kegel - Spitze oben - (in der Regel als Radarreflektor)
Feuer (wenn vorhanden): grünes Taktfeuer


3. Spaltung

Bezeichnung der Fahrrinne - Spaltung
Bild 3

Farbe: rot-grün waagerecht gestreift
Form: Tonne mit Toppzeichen, Leuchttonne
Toppzeichen (wenn vorhanden): rot-grün waagerecht gestreifter Ball (in der Regel als Radarreflektor)
Feuer (wenn vorhanden): weißes Funkel- oder Gleichtaktfeuer: Fkl. oder Glt.

Erforderlichenfalls zeigt ein rotes zylinderförmiges oder ein grünes kegelförmiges Toppzeichen über dem Zeichen für die Fahrrinnenspaltung an, an welcher Seite die Vorbeifahrt erfolgen soll.


4. Abzweigung, Einmündung, Hafeneinfahrt

4.1 Rechte Seite der durchgehenden Fahrrinne/linke Seite der abzweigenden oder einmündenden Fahrrinne

Bezeichnung der Fahrrinne - Rechte Seite der durchgehenden Fahrrinne/linke Seite der abzweigenden oder einmündenden Fahrrinne
Bild 4a

Farbe: rot mit einem grünen waagerechten Streifen
Form: Tonne mit Toppzeichen, Leuchttonne, Schwimmstange (Spiere)
Toppzeichen (wenn vorhanden): roter Zylinder (in der Regel als Radarreflektor)
Feuer (wenn vorhanden): rotes Blitzfeuer: Blz. (2 + 1)


4.2 Linke Seite der durchgehenden Fahrrinne/rechte Seite der abzweigenden oder einmündenden Fahrrinne

Bezeichnung der Fahrrinne - Linke Seite der durchgehenden Fahrrinne/rechte Seite der abzweigenden oder einmündenden Fahrrinne
Bild 4b

Farbe: grün mit einem roten waagerechten Streifen
Form: Tonne mit Toppzeichen, Leuchttonne, Schwimmstange (Spiere)
Toppzeichen (wenn vorhanden): grüner Kegel - Spitze oben - (in der Regel als Radarreflektor)
Feuer (wenn vorhanden): grünes Blitzfeuer: Blz. (2 + 1)

Die Positionen rechte Seite der durchgehenden Fahrrinne/rechte Seite der abzweigenden oder einmündenden Fahrrinne und linke Seite der durchgehenden Fahrrinne/linke Seite der abzweigenden oder einmündenden Fahrrinne werden mit den Zeichen nach Bild 1 und Bild 2 bezeichnet.


5. Zusammenspiel der Bilder 1 bis 3 (Beispiel):

Zusammenspiel der Bilder 1 bis 4 (Beispiel)
Bild 4c


III. Bezeichnung der Wasserstraße sowie eines Hindernisses in oder an der Wasserstraße

A. Feste Zeichen

1. Rechte Seite

Stange mit Toppzeichen (roter Kegel, Spitze unten) in der Regel als Radarreflektor
Bild 5

Farbe: rot
Form: Stange mit Toppzeichen
Toppzeichen: roter Kegel - Spitze unten - (in der Regel als Radarreflektor)
Feuer (wenn vorhanden): rotes Taktfeuer


2. Linke Seite

Stange mit Toppzeichen (grüner Kegel, Spitze oben) in der Regel als Radarreflektor
Bild 6

Farbe: grün
Form: Stange mit Toppzeichen
Toppzeichen: grüner Kegel - Spitze oben - (in der Regel als Radarreflektor)
Feuer (wenn vorhanden): grünes Taktfeuer


3. Spaltung

Stange mit Toppzeichen (roter Kegel, Spitze unten über grünem Kegel, Spitze oben) in der Regel als Radarreflektor
Bild 7

Farbe: rot-grün
Form: Stange mit Toppzeichen
Toppzeichen: roter Kegel - Spitze unten - über grünem Kegel - Spitze oben - (in der Regel als Radarreflektor)
Feuer (wenn vorhanden): weißes Funkel- oder Gleichtaktfeuer: Fkl. oder Glt.


4. Abzweigung, Einmündung, Hafeneinfahrt

Im Bereich einer Abzweigung, Einmündung und Hafeneinfahrt kann für jede Seite der Wasserstraße die Ufersicherung bis zur Trennspitze durch die unter den Nummern 1 und 2 (Bilder 5 und 6) gezeigten festen Schifffahrtszeichen gekennzeichnet werden. Die Fahrt von der Hafeneinfahrt in den Hafen gilt als Bergfahrt.


B. Schwimmende Zeichen (nur zur Bezeichnung eines Hindernisses)

1. Rechte Seite

Schwimmendes Zeichen (nur zur Bezeichnung von Hindernissen) - Rechte Seite: rot-weiß waagerecht gestreifte Spierentonne mit Toppzeichen, Schwimmstange (Spiere), in der Regel als Radarreflektor
Bild 8

Farbe: rot-weiß waagerecht gestreift
Form: Spierentonne mit Toppzeichen, Schwimmstange (Spiere), in der Regel jeweils mit Radarreflektor
Toppzeichen (wenn vorhanden): roter Zylinder
Feuer (wenn vorhanden): rotes Taktfeuer


2. Linke Seite

Schwimmendes Zeichen (nur zur Bezeichnung von Hindernissen) - Linke Seite: grün-weiß waagerecht gestreifte Spierentonne mit Toppzeichen, Schwimmstange (Spiere) in der Regel jeweils als Radarreflektor
Bild 9

Farbe: grün-weiß waagerecht gestreift
Form: Spierentonne mit Toppzeichen, Schwimmstange (Spiere), in der Regel jeweils mit Radarreflektor
Toppzeichen (wenn vorhanden): grüner Kegel - Spitze oben -
Feuer (wenn vorhanden): grünes Taktfeuer (in der Regel mit Radarreflektor)


C. Zusammenspiel der Bilder 5 bis 9 mit A.4 (Beispiel)

Zusammenspiel der Bilder 5 bis 9 mit A.4
Bild 10


IV. Weitere Möglichkeiten zur Bezeichnung einer gefährlichen Stelle und eines Hindernisses in der Wasserstraße

1. Vorbeifahrt ohne Herabsetzung der Geschwindigkeit auf der freien Seite zugelassen

bei Nacht bei Tag
gesperrte Seite gesperrte Seite
ein rotes Festfeuer
ein rotes Festfeuer
Verbotszeichen A.1
Verbotszeichen A.1
freie Seite freie Seite
zwei grüne Festfeuer übereinander
zwei grüne Festfeuer übereinander
Hinweiszeichen E.1
Hinweiszeichen E.1
Bild 11
bei Nacht bei Tag
Beispiele:  
Beispiel - Nachtbezeichnung Beispiel - Tagbezeichnung
Bild 12

2. Vorbeifahrt nur mit Herabsetzung der Geschwindigkeit auf der freien Seite zugelassen (Wellenschlag vermeiden)

bei Nacht bei Tag
gesperrte Seite gesperrte Seite
ein rotes Festfeuer
ein rotes Festfeuer
eine rote Flagge oder Tafel
eine rote Flagge oder Tafel
freie Seite freie Seite
ein rotes Festfeuer über einem weißen Festfeuer
ein rotes Festfeuer
über einem weißen Festfeuer
eine rote Flagge oder Tafel über einer weißen Flagge oder Tafel
eine rote Flagge oder Tafel
über einer weißen Flagge oder Tafel
Bild 13
bei Nacht bei Tag
Beispiele:  
Beispiel - Nachtbezeichnung Beispiel - Tagbezeichnung
Bild 14

V. Zusätzliche Zeichen für die Radarschifffahrt (falls erforderlich)

A. Bezeichnung eines Radarzieles

1.

Gelbe Tonne mit Toppzeichen als Radarreflektor oder Schwimmstange (Spiere) mit Toppzeichen als Radarreflektor
Bild 15

Farbe: gelb
Form: Tonne mit Toppzeichen als Radarreflektor; Schwimmstange (Spiere) mit Toppzeichen als Radarreflektor
jeweils z. B. oberhalb oder unterhalb eines Brückenpfeilers ausgelegt


2. Stange mit Radarreflektor
(oberhalb und unterhalb eines Brückenpfeilers)

Stange mit Radarreflektor
Bild 16


B. Bezeichnung einer Freileitung

1. Radarreflektoren an Freileitung befestigt
(ergeben im Radarbild eine Punktreihe zur Identifizierung der Freileitung)

Radarreflektoren an Freileitungen befestigt
Bild 17


2. Radarreflektoren auf gelben Tonnen an beiden Ufern paarweise ausgelegt
(ergeben im Radarbild je zwei nebeneinander liegende Punkte zur Identifizierung der Freileitung)

Radarreflektoren auf gelben Tonnen an beiden Ufern paarweise ausgelegt
Bild 18


VI. Bezeichnung der Lage der Fahrrinne zum Ufer sowie des Übergangs der Fahrrinne von einem zum anderen Ufer

A. Lage der Fahrrinne zum Ufer

1. Rechte Seite

Farbe: rot/weiß
Form: Stange mit Toppzeichen
Toppzeichen: rote quadratische Tafel mit weißen waagerechten Streifen am oberen und unteren Rand

Rote quadratische Tafel mit weißen waagerechten Streifen am oberen und unteren Rand

oder

roter quadratischer Lattenrahmen
Feuer (wenn vorhanden): rotes Taktfeuer

Roter quadratischer Lattenrahmen
Bild 19


2. Linke Seite

Farbe: grün/weiß
Form: Stange mit Toppzeichen
Toppzeichen: auf der Spitze stehende quadratische Tafel, obere Hälfte grün, untere Hälfte weiß

Auf der Spitze stehende quadratische Tafel, ober Hälfte grün, untere Hälfte weiß

oder

grüner quadratischer auf der Spitze stehender Lattenrahmen
Feuer (wenn vorhanden): grünes Taktfeuer

Grüner quadratischer auf der Spitze stehender Lattenrahmen
Bild 20


3. Zusammenspiel der Bilder 19 und 20 (Beispiel)

Zusammenspiel der Bilder 19 und 20
Bild 21


B. Übergang der Fahrrinne von einem zum anderen Ufer

1. Rechte Seite

Farbe: gelb/schwarz
Form: Stange mit Toppzeichen
Toppzeichen: gelbe quadratische Tafel mit einem senkrechten schwarzen Mittelstreifen

Gelbe quadratische Tafel mit einem senkrechten schwarzen Mittelstreifen

oder

gelbes stehendes Lattenkreuz

Gelbes stehendes Lattenkreuz
Bild 22


2. Linke Seite

Farbe: gelb/schwarz
Form: Stange mit Toppzeichen
Toppzeichen: gelbe auf der Spitze stehende quadratische Tafel mit einem senkrechten schwarzen Mittelstreifen

Gelbe auf der Spitze stehende quadratische Tafel mit einem senkrechten schwarzen Mittelstreifen

oder

gelbes liegendes Lattenkreuz

Gelbes liegendes Lattenkreuz
Bild 23


3. Zusammenspiel der Bilder 22 und 23 (Beispiele)

3.1 Bezeichnung durch Einzelbaken

Bezeichnung durch Einzelbaken
Bild 24

Feuer (wenn vorhanden):
linke Seite: gelbes Taktfeuer mit ungerader Kennung
rechte Seite: gelbes Taktfeuer mit gerader Kennung


3.2 Bezeichnung durch Richtbaken

Bezeichnung der Richtbaken
Bild 25

Ein Richtbakenpaar besteht aus Ober- und Unterbake. Sie bezeichnen in Deckpeilung die Richtung des Überganges. Die Oberbake steht vom Schiff aus gesehen hinter der Unterbake und ist höher als diese.

Feuer (wenn vorhanden): beide Seiten
Unterfeuer: gelbes Gleichtaktfeuer
Oberfeuer: gleichgängig mit Unterfeuer oder gelbes Festfeuer


VII. Zusätzliche Bezeichnung für einen See und eine seeartige Erweiterung

A. Bezeichnung einer gefährlichen Stelle und eines Hindernisses

1. Kardinalzeichen

Eine allgemeine Gefahrenstelle (z. B. Untiefe, Wrack, Buhne und sonstiges Schifffahrtshindernis) ist in der Regel mit einem oder mehreren Kardinalzeichen bezeichnet, die für die verschiedenen Quadranten den Bezug zur Lage der Gefahrenstelle angeben.

1.1 Definition der Quadranten und Kardinalzeichen

Die vier Quadranten (Nord, Ost, Süd und West) werden durch die vom Bezugspunkt ausgehenden Richtungen NW-NO, NO-SO, SO-SW und SW-NW begrenzt.

Ein Kardinalzeichen wird nach dem Quadranten benannt, in dem es liegt.

Der Name des Kardinalzeichens sagt aus, dass an der Seite des Zeichens vorbeigefahren werden soll, nach der es benannt ist.

Kardinale Zeichen zeigen die Passierseite des Bezugsobjektes in Kompassrichtung an
Bild 26


1.2 Beschreibung der Kardinalzeichen

Nord-Kardinalzeichen

Farbe: schwarz über gelb
Form: Spierentonne mit Toppzeichen, Schwimmstange (Spiere) mit Toppzeichen
Toppzeichen: zwei schwarze Kegel übereinander - Spitzen oben -
Feuer (wenn vorhanden): weißes Funkelfeuer Fkl. oder weißes Schnelles Funkelfeuer SFkl.

Nord-Kardinalzeichen
Bild 26a


Ost-Kardinalzeichen

Farbe: schwarz mit einem breiten gelben waagerechten Streifen
Form: Spierentonne mit Toppzeichen, Schwimmstange (Spiere) mit Toppzeichen
Toppzeichen: zwei schwarze Kegel übereinander - Spitzen voneinander -
Feuer (wenn vorhanden): weißes Funkelfeuer Fkl. (3) oder weißes Schnelles Funkelfeuer SFkl. (3)

Ost-Kardinalzeichen
Bild 26b


Süd-Kardinalzeichen

Farbe: gelb über schwarz
Form: Spierentonne mit Toppzeichen, Schwimmstange (Spiere) mit Toppzeichen
Toppzeichen: zwei scharze Kegel übereinander - Spitzen unten -
Feuer (wenn vorhanden): weißes Funkelfeuer Fkl. (6) + Blk. oder weißes Schnelles Funkelfeuer SFkl. (6) + Blk.

Süd-Kardinalzeichen
Bild 26c


West-Kardinalzeichen

Farbe: gelb mit einem breiten schwarzen waagerechten Streifen
Form: Spierentonne mit Toppzeichen, Schwimmstange (Spiere) mit Toppzeichen
Toppzeichen: zwei schwarze Kegel übereinander - Spitzen zueinander -
Feuer (wenn vorhanden): weißes Funkelfeuer (Fkl. (9) oder weißes Schnelles Funkelfeuer SFkl. (9)

West-Kardinalzeichen
Bild 26d


2. Einzelgefahrzeichen

Ein Einzelgefahrzeichen wird errichtet oder ausgelegt über einer Einzelgefahr. Die Gefahrenstelle kann an allen Seiten passiert werden.

Farbe: schwarz mit einem oder mehreren breiten roten waagerechten Streifen
Form: Spierentonne mit Toppzeichen, Schwimmstange (Spiere) mit Toppzeichen
Toppzeichen: zwei schwarze Bälle übereinander
Feuer (wenn vorhanden): weißes Blitzfeuer Blz. (2)

Einzelgefahrzeichen
Bild 27


B. Bezeichnung der Mitte eines Fahrwassers, einer Fahrwasserstrecke, einer Ansteuerung sowie einer Fahrwassereinfahrt

1. Mittefahrwasserzeichen

An beiden Seiten des Mittefahrwasserzeichens ist eine der zugelassenen Abladetiefe entsprechende Wassertiefe vorhanden.

Farbe: rot-weiß senkrecht gestreift
Form: Tonne mit Toppzeichen (in der Regel als Radarreflektor)
Toppzeichen: roter Ball
Feuer (wenn vorhanden): weißes Taktfeuer: Ubr., Glt. oder Blz.

Rot-weiß senkrecht gestreifte Tonne mit Toppzeichen (in der Regel als Radarreflektor)
Bild 28


2. Zusätzliche Bezeichnung einer Fahrwasserstrecke und einer Ansteuerung

Ein Leitfeuer ist ein Einzelfeuer, das durch Sektoren verschiedener Farbe und Kennung im Allgemeinen ein Fahrwasser, eine Hafeneinfahrt oder einen freien Seeraum zwischen Untiefen bezeichnet. Die Fahrwasserstrecke ist identisch mit dem weißen Sektor des Leitfeuers.

Feuer: weißes Taktfeuer: Ubr. oder Glt. mit Warnsektoren rot und grün

Weißes Taktfeuer mit Warnsektoren rot und grün
Bild 29


3. Einfahrtzeichen

Das Einfahrtzeichen dient der Kennzeichnung von Einfahrten von einem See oder einer seeartigen Erweiterung in einen verhältnismäßig engeren Wasserstraßenabschnitt.

Farbe: weiß-schwarz gestreift oder schwarz-weiß gestreift
Form: Stange mit Toppzeichen
Toppzeichen: rechtes Ufer: Raute aus senkrechtem Lattenwerk; linkes Ufer: Raute aus waagerechtem Lattenwerk
Feuer (wenn vorhanden): rechtes Ufer: rotes Taktfeuer; linkes Ufer: grünes Taktfeuer

Weiß-schwarz gestreifte oder schwarz-weiß gestreifte Stange mit Toppzeichen, rechtes Ufer: Raute aus senkrechtem Lattenwerk
rechtes Ufer
Bild 30

Weiß-schwarz gestreifte oder schwarz-weiß gestreifte Stange mit Toppzeichen, linkes Ufer: Raute aus waagerechtem Lattenwerk
linkes Ufer
Bild 31


4. Zusammenspiel der Bilder 26 bis 31 und Bild 34 (Beispiel)

Zusammenspiel der Bilder 26 bis 31 und Bild 34
Bild 32


VIII. Bezeichnung einer besonderen Wasserfläche

1. Tonnen für eine gesperrte Wasserfläche

Gelbe Stumpftonnen (Bild 33) oder gelbe Tonnen (Bild 34) mit oder ohne Radarreflektoren oder mit oder ohne Toppzeichen kennzeichnen eine gesperrte Wasserfläche. Als Toppzeichen können insbesondere die Zeichen nach Anlage 7 in Form von Tafeln oder Zylindern verwendet werden.

Gelbe Tonne ohne Radarreflektoren, ohne Toppzeichen
Bild 33

Gelbe Tonne ohne Radarreflektor, mit Toppzeichen
Bild 34


2. Tonnen für sonstige Zwecke

Weiße Tonnen können zu anderen als den vorgenannten Zwecken verwendet werden. Als Toppzeichen können insbesondere die Zeichen nach Anlage 7 in Form von Tafeln oder Zylindern verwendet werden.

Weiße Tonne mit Toppzeichen
Bild 35