Inhalt: Richtlinien für den Deutschen Motoryachtverband e. V. und den Deutschen Segler-Verband e. V. über die Durchführung der Aufgaben nach § 11 der Sportbootführerscheinverordnung-Binnen
vom 21. Februar 1990 - BW 12/44.30.08-02/22 Va 90 - (VkBl. 1990 Seite 156)
geändert am
- 07. Dezember 2006 - LS 26/6263.1/4 - (VkBl. 2006 Seite 923),
- 30. April 2007 - LS 23/6263.1/4 - (VkBl. 2007 Seite 224),
- 20. Oktober 2011 - WS 25/6263.1/4 - (VkBl. 2011 Seite 887),
zuletzt geändert am 13. März 2012 - WS 25/6263.1/4 - (VkBl. 2012 Seite 224).
Der Deutsche Motoryachtverband e. V. und der Deutsche Segler-Verband e. V. (beauftragte Verbände) nehmen die ihnen nach § 11 SportbootFüV-Bin übertragenen Aufgaben nach Maßgabe der nachstehenden Richtlinien wahr. Die beauftragten Verbände können sie ganz oder teilweise gemeinsam durchführen.
Diese Richtlinien enthalten keine abschließenden Bestimmungen. Sie schließen Weisungen im Rahmen der Rechts- und Fachaufsicht nicht aus.
Durchführungsrichtlinien Sportbootführerschein-Binnen
1. Prüfungsausschüsse
2. Zulassung der Prüfung
3. Prüfungsverfahren
4. Verwaltungsmaßnahmen nach Abschluss der Prüfung
5. Verwaltungsmaßnahmen nach Ausstellung eines Sportbootführerscheins
6. Ausstellung eines Sportbootführerscheins ohne Prüfung
7. Kosten
8. Fach- und Rechtsaufsicht
