Elektronischer Wasserstraßen-Informationsservice (ELWIS)

Hier gelangen Sie direkt zum Inhalt der Seite.

 

Hauptnavigation:


Inhalt: § 9 Ersatzausfertigung

Ist ein Sportbootführerschein-Binnen unbrauchbar geworden, verloren gegangen oder sonst abhanden gekommen, stellen die beauftragten Verbände auf Antrag eine Ersatzausfertigung aus, die als solche zu kennzeichnen ist. Ein unbrauchbar gewordener oder wieder aufgefundener Sportbootführerschein-Binnen ist bei der nach § 11 Absatz 3 zuständigen Wasser- und Schifffahrtsdirektion abzuliefern.