Inhalt: Bekanntmachung über die Verwendung der Zinsen nach § 5 Binnenschifffahrtsfondsgesetz vom 26.06.2002
Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung veröffentlicht Kennzahlen zur Förderung der Weiterbildung in der deutschen Binnenschifffahrt, die jeweils zu Beginn jeden Quartals aktualisiert werden.
Das Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen erlässt zur Ausführung von § 5 Absatz 2 Binnenschifffahrtsfondsgesetz die folgende Richtlinie:
- Verwendungszweck der Zinsen
Die Zinsen werden zur Förderung der Weiterbildung für deutsche Binnenschiffer verwendet. - Verfahren
Mit der Durchführung wird die Wasser- und Schifffahrtsdirektion West, Münster, beauftragt. Die Wasser- und Schifffahrtsdirektion West erlässt Ausführungsbestimmungen zur Gewährung von Hilfen für die Weiterbildung von deutschen Binnenschiffern im Benehmen mit den überregionalen deutschen Binnenschifffahrtsverbänden. Das Antragsformular wird hier als PDF-Dokument zum Downloaden zur Verfügung gestellt. - Inkrafttreten
Diese Richtlinie tritt am 01.11.2003 in Kraft.
Bonn, den 06. Oktober 2003
Bundesministerium für Verkehr,
Bau- und Wohnungswesen
Im Auftrag
Kaune
