Bekanntmachung über die Verwendung der Zinsen nach § 5 Binnenschifffahrtsfondsgesetz vom 26.06.2002
Das Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen erlässt zur Ausführung von § 5 Absatz 2 Binnenschifffahrtsfondsgesetz die folgende Richtlinie:
- Verwendungszweck der Zinsen
Die Zinsen werden zur Förderung der Weiterbildung für deutsche Binnenschiffer verwendet. - Verfahren
Mit der Durchführung wird die Wasser- und Schifffahrtsdirektion West, Münster, beauftragt. Die Wasser- und Schifffahrtsdirektion West erlässt Ausführungsbestimmungen zur Gewährung von Hilfen für die Weiterbildung von deutschen Binnenschiffern im Benehmen mit den überregionalen deutschen Binnenschifffahrtsverbänden. Das Antragsformular wird hier als PDF-Dokument zum Downloaden zur Verfügung gestellt. - Inkrafttreten
Diese Richtlinie tritt am 01.11.2003 in Kraft.
Bonn, den 06. Oktober 2003
Bundesministerium für Verkehr,
Bau- und Wohnungswesen
Im Auftrag
Kaune
