Inhalt: Erklärung von Begriffen, Abkürzungen und Symbolen zu den Daten der Binnenwasserstraßen
| Begriffe | |
|---|---|
| Abladetiefe | der einem bestimmten Beladungszustand entsprechende Tiefgang eines Schiffes im Ruhestand |
| Bergfahrt | Fahrt zu Berg (bergwärts) auf Flüssen in Richtung zur Quelle, auf Kanälen nach den Festlegungen in der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung, bei Häfen die Fahrt von der Hafeneinfahrt in den Hafen |
| Binnenschifffahrtsstraße | Teil der Wasserstraße, auf der vorwiegend Binnenschiffe verkehren und auf der der Schiffsverkehr gesetzlich geregelt ist |
| Binnenwasserstraße | Oberirdisches Gewässer als Wasserstraße, im Küstengebiet gegen das Küstengewässer gesetzlich abgegrenzt. Binnenwasserstraßen sind Seeschifffahrtsstraßen, wenn diese wie die Unterläufe von Flüssen (Ems, Weser, Elbe, Trave) sowie der Nord-Ostsee-Kanal überwiegend der Seeschifffahrt dienen |
| Brückenhöhe | gleich lichte Durchfahrtshöhe: senkrechter Abstand zwischen dem Wasserspiegel und dem tiefsten Punkt einer festen Brücke innerhalb der Durchfahrtsbreite
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| Einsinktiefe | Maß, um das ein Schiff durch innere und/oder äußere Einwirkungen gegenüber seiner Ruhelage einsinkt |
| Fahrrinne | Teil des Fahrwassers, in dem für den durchgehenden Schiffsverkehr bestimmte Breiten und Tiefen vorhanden sind, deren Erhaltung im Rahmen des Möglichen und Zumutbaren angestrebt wird |
| Fahrwasser | der nach dem jeweiligen Wasserstand für die durchgehende Schifffahrt bestimmte Teil der Wasserstraße |
| Fallhöhe | Höhenunterschied zwischen Ober- und Unterwasserstand an einer Fallstufe - hier Schleuse oder Hebewerk - auch als Hubhöhe bezeichnet. Die Tabellendaten geben bei wechselnden Wasserständen die maximalen Hubhöhen an. Bei Kanälen beziehen sich die Angaben auf die Normalwasserspiegel, bei staugeregelten Flüssen in der Regel auf Mittelwasserstände |
| Fallstufe | Unterbrechung des Wasserspiegels durch eine natürliche oder künstliche Stufe |
| gekuppelte Fahrzeuge | auch "Koppelverband" nach der Donauschifffahrtspolizeiverordnung: eine Verbindung von längsseits gekuppelten Fahrzeugen, von denen sich keines vor dem Fahrzeug mit Maschinenantrieb befindet, das den Verband fortbewegt |
| Schiffsschleuse | Bauwerk zum Überwinden einer Fallstufe, bei dem durch Füllen oder Leeren der Schleusenkammer Schiffe gehoben oder gesenkt werden |
| Schleusennutzlänge | Länge der Schleusenkammer, die von Schiffen belegt werden darf |
| Schleusenbreite | Breite der Schleusenkammer unter Berücksichtigung von Einbauteilen wie Scheuerleisten, Kantenschutz etc. |
| Schleusentorbreite | Breite der Toröffnung der Schleuse. Die Torbreite wird in den Tabellen angegeben, wenn sie geringer bzw. in Ausnahmefällen breiter ist, als die Schleusenbreite |
| Schiff | Wasserfahrzeug für den Personen- und Güterverkehr, in der Regel mit eigenem Antrieb |
| Schifffahrt | Personen- und Güterverkehr auf den Wasserstraßen |
| Schiffslänge/Schiffsbreite | Schiffsabmessungen über alles ohne bewegliche Teile Achtung! Die in den Tabellen angegebenen zulässigen Schiffsabmessungen sind die signifikantesten, also eine Auswahl der zugelassenen Parameter, die in Abhängigkeit von Wasserständen, dem Längen-Breiten-Verhältnis der Schiffsabmessungen und konkreten örtlichen Bedingungen variieren können. |
| Schubverband | eine starre Verbindung von Fahrzeugen, von denen sich mindestens eines vor dem Fahrzeug mit Maschinenantrieb befindet, das den Verband fortbewegt und als "schiebendes Fahrzeug" bezeichnet wird |
| Seitenkanal | Schifffahrtskanal neben einer Flussstrecke |
| Seeschifffahrtsstraße | Binnenwasserstraße oder Seewasserstraße, auf der vorwiegend Seeschiffe verkehren und auf der der Schiffsverkehr gesetzlich geregelt ist |
| Talfahrt | Fahrt zu Tal (talwärts) Gegenrichtung zur Bergfahrt |
| Tauchtiefe | Summe aus Tiefgang und Einsinktiefe |
| Tiefgang | Abstand zwischen dem tiefsten Punkt eines Schiffes in Ruhe und der Ebene des Wasserspiegels |
| Verband | in den Tabellen gleich Schubverband, gekuppelte Fahrzeuge oder Koppelverband |
| Verbandslänge/Verbandsbreite | Verbandsabmessungen über alles ohne bewegliche Teile Achtung! siehe Bemerkungen unter Schiffslänge/Schiffsbreite |
| Wasserstraße | oberirdisches Gewässer oder Küstengewässer, das gesetzlich für den Personen- und/oder für den Güterverkehr mit Schiffen bestimmt ist |
| Abkürzungen | |
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| GlW | Gleichwertiger Wasserstand einander entsprechende Wasserstände in verschiedenen Abflussquerschnitten eines Fließgewässers bei gleicher Unter- oder Überschreitungsdauer |
| HSW | Höchster Schifffahrtswasserstand oberer Grenzwert, bis zu dem der Verkehr auf der Wasserstraße zulässisg ist |
| RNW | Regulierungsniedrigwasserstand Niedrigwasserstand der Donau, der an 89 % der eisfreien Tage im Jahr erreicht oder überschritten wird |
| BWo/BWu | oberer bzw. unterer Betriebswasserstand auf Kanälen ausführliche Erläuterungen dazu in dem "Merkblatt Anwendung von Regelbauweisen für Böschungs- und Sohlensicherungen an Binnenwasserstraßen - Ausgabe 2008" |
Symbole
In den Tabellen wurden zur Erläuterung einiger Daten verschiedene Symbole [z. B. +), #,
,
] und Buchstaben [z. B. t, b, T, w, K] benutzt, die in der entsprechenden Tabelle unmittelbar bei der behandelten Wasserstraße erklärt werden.
Die in den untersetzten Kopfzeilen einer Wasserstraße unter dem Strich angegebenen Daten beziehen sich auf beabsichtigte Veränderungen bis zum Jahre 2010. Detaillierte Angaben dazu sind im Abschnitt II - Wasserstraßenklassifizierung - zu finden.
