Elektronischer Wasserstraßen-Informationsservice (ELWIS)

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Inhalt: Erklärung von Begriffen, Abkürzungen und Symbolen zu den Daten der Binnenwasserstraßen

Begriffe  
Abladetiefe der einem bestimmten Beladungszustand entsprechende Tiefgang eines Schiffes im Ruhestand
Bergfahrt Fahrt zu Berg (bergwärts)
auf Flüssen in Richtung zur Quelle, auf Kanälen nach den Festlegungen in der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung, bei Häfen die Fahrt von der Hafeneinfahrt in den Hafen
Binnenschifffahrtsstraße Teil der Wasserstraße, auf der vorwiegend Binnenschiffe verkehren und auf der der Schiffsverkehr gesetzlich geregelt ist
Binnenwasserstraße Oberirdisches Gewässer als Wasserstraße, im Küstengebiet gegen das Küstengewässer gesetzlich abgegrenzt.
Binnenwasserstraßen sind Seeschifffahrtsstraßen, wenn diese wie die Unterläufe von Flüssen (Ems, Weser, Elbe, Trave) sowie der Nord-Ostsee-Kanal überwiegend der Seeschifffahrt dienen
Brückenhöhe gleich lichte Durchfahrtshöhe: senkrechter Abstand zwischen dem Wasserspiegel und dem tiefsten Punkt einer festen Brücke innerhalb der Durchfahrtsbreite
  • bei Kanälen bezogen auf den ruhigen Normalwasserstand (siehe § 15.16 BinSchStrO) bzw. auf den oberen Betriebswasserstand (BWo) zuzüglich den kurzzeitigen Wasserspiegelschwankungen (siehe Merkblatt Anwendung von Regelbauweisen für Böschungs- und Sohlensicherungen an Binnenwasserstraßen (MAR) - Ausgabe 2008)

  • bei Flüssen und Wasserstraßen mit veränderlicher Wasserführung auf den höchsten Schifffahrtswasserstand (HSW). Durchfahrtshöhe = Fixpunkthöhe des Schiffes + Sicherheitsabstand (ca. 0,3 m).
    In den Tabellen ist die jeweils kleinste Brückenhöhe für den nachfolgenden Wasserstraßenabschnitt angegeben.
Einsinktiefe Maß, um das ein Schiff durch innere und/oder äußere Einwirkungen gegenüber seiner Ruhelage einsinkt
Fahrrinne Teil des Fahrwassers, in dem für den durchgehenden Schiffsverkehr bestimmte Breiten und Tiefen vorhanden sind, deren Erhaltung im Rahmen des Möglichen und Zumutbaren angestrebt wird
Fahrwasser der nach dem jeweiligen Wasserstand für die durchgehende Schifffahrt bestimmte Teil der Wasserstraße
Fallhöhe Höhenunterschied zwischen Ober- und Unterwasserstand an einer Fallstufe - hier Schleuse oder Hebewerk - auch als Hubhöhe bezeichnet.
Die Tabellendaten geben bei wechselnden Wasserständen die maximalen Hubhöhen an. Bei Kanälen beziehen sich die Angaben auf die Normalwasserspiegel, bei staugeregelten Flüssen in der Regel auf Mittelwasserstände
Fallstufe Unterbrechung des Wasserspiegels durch eine natürliche oder künstliche Stufe
gekuppelte Fahrzeuge auch "Koppelverband" nach der Donauschifffahrtspolizeiverordnung: eine Verbindung von längsseits gekuppelten Fahrzeugen, von denen sich keines vor dem Fahrzeug mit Maschinenantrieb befindet, das den Verband fortbewegt
Schiffsschleuse Bauwerk zum Überwinden einer Fallstufe, bei dem durch Füllen oder Leeren der Schleusenkammer Schiffe gehoben oder gesenkt werden
Schleusennutzlänge Länge der Schleusenkammer, die von Schiffen belegt werden darf
Schleusenbreite Breite der Schleusenkammer unter Berücksichtigung von Einbauteilen wie Scheuerleisten, Kantenschutz etc.
Schleusentorbreite Breite der Toröffnung der Schleuse. Die Torbreite wird in den Tabellen angegeben, wenn sie geringer bzw. in Ausnahmefällen breiter ist, als die Schleusenbreite
Schiff Wasserfahrzeug für den Personen- und Güterverkehr, in der Regel mit eigenem Antrieb
Schifffahrt Personen- und Güterverkehr auf den Wasserstraßen
Schiffslänge/Schiffsbreite Schiffsabmessungen über alles ohne bewegliche Teile
Achtung! Die in den Tabellen angegebenen zulässigen Schiffsabmessungen sind die signifikantesten, also eine Auswahl der zugelassenen Parameter, die in Abhängigkeit von Wasserständen, dem Längen-Breiten-Verhältnis der Schiffsabmessungen und konkreten örtlichen Bedingungen variieren können.
Schubverband eine starre Verbindung von Fahrzeugen, von denen sich mindestens eines vor dem Fahrzeug mit Maschinenantrieb befindet, das den Verband fortbewegt und als "schiebendes Fahrzeug" bezeichnet wird
Seitenkanal Schifffahrtskanal neben einer Flussstrecke
Seeschifffahrtsstraße Binnenwasserstraße oder Seewasserstraße, auf der vorwiegend Seeschiffe verkehren und auf der der Schiffsverkehr gesetzlich geregelt ist
Talfahrt Fahrt zu Tal (talwärts)
Gegenrichtung zur Bergfahrt
Tauchtiefe Summe aus Tiefgang und Einsinktiefe
Tiefgang Abstand zwischen dem tiefsten Punkt eines Schiffes in Ruhe und der Ebene des Wasserspiegels
Verband in den Tabellen gleich Schubverband, gekuppelte Fahrzeuge oder Koppelverband
Verbandslänge/Verbandsbreite Verbandsabmessungen über alles ohne bewegliche Teile
Achtung! siehe Bemerkungen unter Schiffslänge/Schiffsbreite
Wasserstraße oberirdisches Gewässer oder Küstengewässer, das gesetzlich für den Personen- und/oder für den Güterverkehr mit Schiffen bestimmt ist

 

Abkürzungen  
GlW Gleichwertiger Wasserstand
einander entsprechende Wasserstände in verschiedenen Abflussquerschnitten eines Fließgewässers bei gleicher Unter- oder Überschreitungsdauer
HSW Höchster Schifffahrtswasserstand
oberer Grenzwert, bis zu dem der Verkehr auf der Wasserstraße zulässisg ist
RNW Regulierungsniedrigwasserstand
Niedrigwasserstand der Donau, der an 89 % der eisfreien Tage im Jahr erreicht oder überschritten wird
BWo/BWu oberer bzw. unterer Betriebswasserstand auf Kanälen
ausführliche Erläuterungen dazu in dem "Merkblatt Anwendung von Regelbauweisen für Böschungs- und Sohlensicherungen an Binnenwasserstraßen - Ausgabe 2008"

Symbole

In den Tabellen wurden zur Erläuterung einiger Daten verschiedene Symbole [z. B. +), #, Pfeil nach oben, Pfeil nach unten] und Buchstaben [z. B. t, b, T, w, K] benutzt, die in der entsprechenden Tabelle unmittelbar bei der behandelten Wasserstraße erklärt werden.

Die in den untersetzten Kopfzeilen einer Wasserstraße unter dem Strich angegebenen Daten beziehen sich auf beabsichtigte Veränderungen bis zum Jahre 2010. Detaillierte Angaben dazu sind im Abschnitt II - Wasserstraßenklassifizierung - zu finden.